Pflichtleistungen
Pflegeleistung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
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Tarif nach Art. 7a
Abs. 1 KLV
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Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
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Fr. 76.90 / Std.
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Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
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Fr. 63.00 / Std.
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Massnahmen der Grundpflege
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Fr. 52.60 / Std.
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Akut und Übergangspflege (AÜP)
Während maximal 14 Tagen nach einem Spitalaufenthalt kann ein Spitalarzt unter definierten Bedingungen AÜP verordnen. Ber der AÜP gelten kantonal unterschiedliche, leicht höhere Tarife. Bei der AÜP wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
Nichtkassenpflichtige Krankenpflegeleistungen sowie Sonderleistungen
Krankenpflegeleistungen, welche nicht durch die Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt sind, werden nach Absprache mit den Klienten gemäss folgendem Tarif abgerechnet.
Nichtkassenpflichtige Betreuungs- und Begleitdienstleistungen CHF 60.00
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Nichtkassenpflichtige Krankenpflegeleistungen / Sonderleistungen CHF 72.00
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Hauswirtschaftliche Leistungen
Steuerbares Einkommen max.
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Tarifstufe
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Tarif / Stunde Mitglieder
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Tarif / Stunde Nichtmitglieder
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CHF 40'000
CHF 100'000
höher
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1
2
3
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CHF 30.00
CHF 35.00
CHF 40.00
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CHF 35.00
CHF 40.00
CHF 45.00
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Bei einem Barvermögen ab CHF 50‘000.00 kommt Tarifstufe 2, bei einem Barvermögen ab CHF 75‘000.00 Tarifstufe 3 zur Anwendung.
Zusätzlich wird eine Grundpauschale von CHF 5.00 pro Tag erhoben.
Erstbedarfsabklärungen werden nach dem Tarif Nichtkassenpflichtige Krankenpflege-leistungen / Sonderleistungen abgerechnet.
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Fahrdienst
Innerorts
(Fahrten innerhalb des Gebietes der Politischen Gemeinde Degersheim)
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Pro Stunde (max. 10 km)
Für jede weitere Viertelstunde
Für Organisation und Administration
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CHF 10.00
CHF 2.00
CHF 3.00
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Ausserorts
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Pro Kilometer
Pro Viertelstunde
Für Organisation und Administration
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CHF 0.75
CHF 2.00
CHF 3.00
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