Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden nach dem System des Tiers payant direkt den Krankenversicherern in Rechnung gestellt.
Zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise wird eine Patientenbeteiligung (20% der in Rechnung gestellten Pflegeleistungen, max. 15.35 Fr. pro Tag) direkt beim Kunden in Rechnung gestellt. Dies schreibt das Gesetz der Pflegefinanzierung des Kantons St. Gallen vor.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Merkblatt Spitexverband